Aktuelle News:

Wir unterstützen Sie auch in der CORONA-Krise, effizient und professionell.

In diesem Zusammenhang beraten wir u. a. Unternehmen und Gesellschafter zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gemäß COVInsAG (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch COVID-19 bedingten Insolvenz).

Bei Bedarf nehmen wir unter Hochdruck eine entsprechende Unternehmensanalyse vor, um dann geeignete Sanierungsmaßnahmen vorschlagen und mit Ihnen zusammen ergreifen zu können.

Bitte sprechen Sie uns an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen ersten Beratungstermin.